Von Heizungswasser bis Kalkschutz ist jetzt einiges drin.
BAFA: Von Heizungswasser bis Kalkschutz ist jetzt einiges drin.

Die neuen BAFA-Fördermöglichkeiten zum „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
Gut zu wissen: Seit Januar diesen Jahres wird der Einbau von Technologien zum Heizen mit erneuerbaren Energien vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ganz gezielt gefördert. Wer sein Heizsystem dementsprechend modernisiert, kann dabei auch gleich noch Kalkschutzmaßnahmen als förderfähige Maßnahme zur Energieoptimierung mit einplanen. Das eröffnet viele neue Umsatzchancen für SHK-Betriebe.
Auf dem Querschiesser Trendkongress im vergangenen Oktober hatte es sich bereits abgezeichnet und in Zahlen fassen lassen: 2020 wird ein Heizungsjahr. Ein Grund für die auffallend positiven Prognosen dürfte das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzpaket sein, das besondere Förderprogramme für klimafreundliche Heizungsmodernisierungen und auf lange Sicht eine Abkehr vom Heizen mit fossilen Brennstoffen vorsieht.
Tatsächlich greift das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fürs Heizen mit erneuerbaren Energien bereits seit Januar 2020. Wer also in einem Bestandsgebäude künftig Gas-Brennwertheizungen, Gas-Hybridheizungen, Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen-Anlagen einsetzt, trägt nicht nur auf lange Sicht dauerhaft zur Energieoptimierung im Haushalt und zum Klimaschutz bei. Sondern kann sich auch sofort auf eine Förderung von 20 bis 35 Prozent freuen. Zusätzlich winkt eine Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 10 Prozent. Zu den förderfähigen Kosten gehören dabei alle Ausgaben rund um die Installation der neuen Heizung: Angefangen bei der neuen Heiztechnik, dem Ausbau und der Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung. Also auch die Kosten für Heizungsbefüllstationen sowie alle Maßnahmen zur Heizungswasseraufbereitung. Und nicht zuletzt auch die Kosten für energetische Optimierungen der Warmwasserbereitung im Gebäudebestand. Unter der Rubrik II. Nebenkosten Umfeldmaßnahmen, 5. Warmwasserbereitung sind explizit Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen aufgeführt. Das bedeutet: Hauseigentümer dürfen im Zuge ihrer Heizungsmodernisierung auch den Einbau eines permasolvent primus 2.0 oder primus vital ins förderfähige Maßnahmenpaket mit einfließen lassen.
So gesehen lässt sich mit einem neuen Heizsystem auch gleich noch von dauerhaftem Kalkschutz und einer Optimierung der Trinkwasserqualität profitieren.